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   VGH Bayern, 15.02.2017 - 7 CE 16.2080   

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https://dejure.org/2017,6831
VGH Bayern, 15.02.2017 - 7 CE 16.2080 (https://dejure.org/2017,6831)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.02.2017 - 7 CE 16.2080 (https://dejure.org/2017,6831)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Februar 2017 - 7 CE 16.2080 (https://dejure.org/2017,6831)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 12 Abs. 1; RSO § 51 Abs. 2
    Keine Übertragbarkeit der Grundsätze der Bewertung bei berufsqualifizierenden Prüfungen auf die Bewertung von Schülerleistungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragbarkeit der Grundsätze der Bewertung bei berufsqualifizierenden Prüfungen auf die Bewertung von Schülerleistungen

  • rewis.io

    Keine Übertragbarkeit der Grundsätze der Bewertung bei berufsqualifizierenden Prüfungen auf die Bewertung von Schülerleistungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertung von Schülerleistungen pädagogische Wertungen; Antwort-Wahl-Verfahren

  • rechtsportal.de

    Übertragbarkeit der Grundsätze der Bewertung bei berufsqualifizierenden Prüfungen auf die Bewertung von Schülerleistungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einstweilige Anordnung (Nichtversetzung) - Vertretbare Lösung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Grundsätze der Bewertung bei berufsqualifizierenden Prüfungen nicht auf Schülerleistungen übertragbar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2017, 560
  • BayVBl 2018, 202
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 20.03.2008 - 2 ME 83/08

    Möglichkeit des Einflusses pädagogischer Wertungen bei der Bewertung von

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2017 - 7 CE 16.2080
    Der Unterschied zwischen der Benotung schulischer Leistungen und der Bewertung berufsqualifizierender Abschlussprüfungen besteht darin, dass erstere nicht darauf abzielen, die spezielle berufliche Befähigung von Prüfungskandidaten festzustellen (NdsOVG, B.v. 20.3.2008 - 2 ME 83/08 - NVwZ-RR 2008, 785).

    Bei solchen spielt vielmehr immer auch ein pädagogisches Element eine Rolle (NdsOVG, B.v. 20.3.2008 - 2 ME 83/08 - NVwZ-RR 2008, 785).

  • BVerfG, 16.10.1991 - 1 BvR 1486/90

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Kontrolle der Bewertung von

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2017 - 7 CE 16.2080
    Der Grundsatz, wonach bei Prüfungen, die für die Berufswahl entscheidend sind, aus dem Grundrecht des Art. 12 Abs. 1 GG, der Freiheit der Berufswahl, folgt, dass eine richtige oder mit guten Gründen vertretene Lösung in einer umstrittenen Fachfrage nicht zu Nachteilen führen darf, nur weil ein Prüfungsgremium anderer Ansicht ist als der Prüfling (BVerfG, B.v. 16.10.1991 - 1 BvR 1486/90 - NVwZ 1992, 55), ist auf die Bewertung von Schülerleistungen nicht übertragbar.
  • VGH Bayern, 17.11.2016 - 7 ZB 16.550

    Begriffe "Berechnen" und "Bestimmen" im Prüfungsrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2017 - 7 CE 16.2080
    Abgesehen davon bedürfen richtige Antworten auch in berufsqualifizierenden Prüfungen in aller Regel einer wissenschaftlichen Anforderungen genügenden Begründung (BayVGH, B.v. 17.11.2016 - 7 ZB 16.550 - Rn. 3).
  • VGH Bayern, 16.07.2019 - 15 ZB 17.2529

    Prüfung Zumutbarkeitsschwelle bei angezeigter Lärmbelästigung

    Der Senat weist ergänzend darauf hin, dass ohne konkrete Ermittlung der Lärmbelastung der Beklagte ferner nicht wissen und beurteilen können dürfte, ob und inwiefern die Zuschlagsmöglichkeit für seltene Ereignisse etwa zugunsten öffentlicher Feiern in der Gemeinde nicht schon durch die Lärmbelastung bei Notfalleinsätzen, Übungen, Wartungen sowie der Nutzung der Örtlichkeit als reines Vereinsheim bereits "verbraucht" ist (vgl. VG Münster, U.v. 5.4.2017 - 2 K 1345/15 - juris Rn. 69; vgl. auch BayVGH, B.v. 28.8.2017 - 9 ZB 14.1283 - BayVBl. 2018, 202 = juris Rn. 21), soweit insofern nicht die Sonderregelung der Nr. 7.1 TA Lärm vorrangig ist (vgl. hierzu im Zusammenhang mit der Lärmbeurteilung bei einem Feuerwehrgerätehaus VG Münster, U.v. 5.4.2017 - 2 K 1345/15 - juris Rn. 67 m.w.N.).
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